In Fonon Sp. z o.o. spezialisieren wir uns auf Durchführung von Investorenaufsicht über Projekte, die durch öffentliche Körperschaften realisiert werden, in der Regel in Anlehnung an die Vertragsbedingungen FIDIC.
Projektingenieur ist eine Funktion, die enormes Wissen erfordert, sowohl praktisches als technisches. Deshalb beschäftigen wir in FONON ganze Reihe von Fachleuten mit großer Erfahrung. Wir sichern, dass die uns anvertrauten Projekte verlässlich und erfolgreich abgewickelt werden. Wir erbringen unsere Leistungen in ganz Polen. Firma FONON ist Garantie einer schnellen und effektiven Investitionsumsetzung.
Bestellung eines Projektingenieurs gewährleistet, dass Dein Investitionsvorhaben auf solide Weise durchgeführt und vertragsgemäß abgeschlossen wird. Dies stellt eine wesentliche Unterstützung der Investoren bei Bewältigung deren zahlreichen Aufgaben dar.
Riskiere nicht- sichere mit uns Deine Interessen.
Die Auswahl unserer Firma ist Garantie für schnelle und professionelle Abwicklung Deines Investitionsvorhabens.
Leistungsumfang:
- Technische und formelle Aufsicht im Planungsbereich;
- Technische Aufsicht über Bauarbeiten;
- Prüfung und Abnahme von Bauleistungen, die durch weitere Bauausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden;
- Aufsicht über Qualität von Bau- und Planungsarbeiten;
- Überprüfung der Konformität der Bauausführung mit der Projektdokumentation und Baugenehmigungen;
- Aufsicht über Richtigkeit und Qualität der durch Baufirma erstellten Bestanddokumentation;
- Überwachung des Investitionsvorhabens von der formellen- und rechtlichen Seite zwecks Einhaltung vertraglicher Bestimmungen;
- Überwachung des Investitionsvorhabens in Hinsicht auf Umsetzung von Vertragsänderungen- hauptsächlich durch das Prisma der Änderungsanordnung im Sinne der Klausel 13 in Vertragsbedingungen FIDC;
- Bestätigung der tatsächlich ausgeführten Arbeiten;
- Bestätigung über Behebung der zuvor angemeldeten Mängel;
- Teilnahme an Proben und Abnahmen;
- Teilnahme an Abnahmen von fertiggestellten Bauwerken und deren Inbetriebnahmen;
- Laufende Investitionsabrechnung (qualifizierte / nicht qualifizierte Kosten);
- Prüfung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers, angemeldet im Sinne der Subklausel 20.1 in Vertragsbedingungen;
- Richtigkeitskontrolle der Anwendung von EU-Prozeduren.